Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.1995 - 7 B 251.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,17942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Klärungsanforderungen des Gerichts bei Frage der Überschuldung - Rückführung einer dauerhaften Überschuldung auf nicht kostendeckende Mieten aus dem Zeitraum vor dem Eigentumsverzicht
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 20.12.1994 - 1 A 555/93
- BVerwG, 30.06.1995 - 7 B 251.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 30.06.1995 - 7 B 251.95
Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Senats, daß angesichts der Niedrigmietenpolitik der DDR im Regelfall davon auszugehen ist, daß eine dauerhafte Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor dem Eigentumsverzicht beruht (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - VIZ 1995, 344). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerwG, 30.06.1995 - 7 B 251.95
Die Beigeladenen beanstanden, das Verwaltungsgericht habe ihr Wissen, daß das Grundstück in staatlicher Verwaltung gewesen und trotz entgegengesetzten Bemühens der Klägerin darin verblieben sei, für ausreichend gehalten, ihnen die Redlichkeit abzusprechen; damit sei das Gericht von der Entscheidung des Senats vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - (Buchholz 112 § 4 Nr. 1 VermG) abgewichen.